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Suchen Sie eine Anwältin für Familienrecht? Möchten Sie sich über den Ablauf eines Scheidungsverfahrens informieren, über Themen wie Unterhalt (Ehegatte, Kinder), Zugewinn- / Vermögensauseinandersetzung oder Sorgerechtsfragen? Möchten Sie sich juristisch zum Thema Elternunterhalt beraten lassen?
Dann sollten Sie Rechtsanwältin Christine Mix kennenlernen. Tel.: 0212 – 38 24 413
Schwerpunkte im Familienrecht
- Unterhalt nach Trennung und nachehelicher Unterhalt
- Begleitung von Scheidungsverfahren und Verfahren zur Aufhebung von Lebenspartnerschaften
- Scheidungen mit allen Verbundsachen (Ehegattenunterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich)
- Kindesunterhalt
- Elterliche Sorge, Umgangs- und Abstammungsrecht
- Vermögensauseinandersetzung, Rückabwicklung ehebedingter Zuwendungen
- Vertretung und Beratung bei Elternunterhalt
- Beratung, Ausarbeitung und Prüfung von Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Verträgen zu Lebenspartnerschaften
Über Rechtsanwältin Christine Mix
Christine Mix absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Bielefeld und das Referendariat am Landgericht in Bochum. Sie ist seit 2007 als Rechtsanwältin in Solingen tätig.
Ihre Schwerpunkte liegen im Familienrecht und der Mediation. Sie verfügt über fundierte theoretische und rechtspraktische Kenntnisse auf diesem Gebiet, die sie durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen aktualisiert und weiter ausbaut.
Aufgrund ihrer mehrjährigen Erfahrung verfügt Christine Mix über das notwendige Fingerspitzengefühl, um Ihnen bei Ihrem familienrechtlichen Problem beizustehen und um nach Möglichkeit auch eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Sowohl das außergerichtliche als auch das gerichtliche Vorgehen wird mit dem Mandanten / der Mandantin individuell abgestimmt.Auch die Kostenfrage wird ausführlich erörtert.
Tel.: 0212 – 38 24 413 oder Tel.: 0179 – 11 588 32
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Perfektes Ergebnis und perfekt gekümmert. Jederzeit wieder. Ich möchte mich bei Ihnen für den aktiven Einsatz in dieser Angelegenheit recht herzlich bedanken und bin gespannt, wann wir Ihre Dienste wieder in Anspruch nehmen können. Vielen Dank für Ihr Engagement..., (...)